Seit dem 24.06.2020 gibt es ein neues Sonderförderprogramm des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das schnelle Hilfe für die ländlichen Räume verspricht. Die Initiativen müssen überwiegend in Städten und Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern aktiv sein.

Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro. Interessenbekundungen sind von 24. Juni 2020 bis 12. Juli 2020 über ein Online-Formular möglich.

Für die Vergabe der Fördermittel zählt der Eingangszeitpunkt der Interessenbekundung. Bitte beachten Sie, dass somit bei der Vergabe der Mittel das „Windhund – Prinzip“ gilt. Bei Fragen oder Anregungen, steht Ihnen Frau Lenk unter catriona.lenk[at]alr-sh.de oder per Tel.: 04347 704-805 von der BULE-Transferstelle in SH sehr gern zur Verfügung.