Grundbudget

Das sog. EU-Grundbudget ist der größe Fördertopf der AktivRegion Sachsenwald-Elbe. In der aktuellen Förderperiode 2023 – 2027 (+2) stehen der AktivRegion Sachsenwald-Elbe rund zwei Millionen Euro im Grundbudget zur Förderung von Projekten zur Verfügung.

Um eine Förderung über das Grundbudget erhalten zu können, muss das Projektvorhaben einen Beitrag zur Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie leisten. Hierbei muss das Projekt einem der fünf Kernthemen der AktivRegion Sachsenwald-Elbe zugeordnet werden.

 

Heller Bereich der Gemeinde- und Schulbücherei Büchen mit Kinderbüchern, Sitzgelegenheiten und Regalen. Eine dekorative Baumgestaltung an der Wand und hängende Leuchten in Vogelhausform prägen den Raum.
Zukunftsthema
Kernthema
Klimaschutz & Klimawandelanpassung
Mensch und Natur im Einklang
Daseinsvorsorge & Lebensqualität
Gemeinsam gut leben
Sicherung und Ausbau der Versorgung und Mobilität
Regionale Wertschöpfung
Regionale Produktion und Wertschöpfung
Tourismus und Naherholung

Projektidee

Sie haben eine Idee, aber wissen nicht, ob eine Förderung über das Grundbudget in Betracht kommt?

Projektträger & Förderquoten

Wer kann ein Projekt zur Förderung einreichen? Und wie hoch wäre eine mögliche Förderung?

Antragsunterlagen

Auch bei uns geht es leider nicht ganz ohne Formulare und gesetzliche Grundlagen. An dieser Stelle finden alle Unterlagen.

Auf einen blick

An dieser Stelle haben wir die Basisinformationen zur Förderung zusammengestellt.

Projektidee
Sie haben eine Idee, aber wissen nicht, ob eine Förderung über das Grundbudget in Betracht kommt?

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Förderdschungel.
Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gerne persönlich!

Gemeinsam schauen wir, ob Ihr Vorhaben zu unserer Integrierten Entwicklungsstrategie passt und die Fördervoraussetzungen erfüllt. Ist das der Fall, startet die Konzeptionsphase: Sie konkretisieren Ihre Projektidee für den Förderantrage und planen die Kosten und die Finanzierung. Das Regionalmanagement unterstützt Sie dabei und prüft anhand klarer Kriterien, ob Ihr Projekt die nötige Punktzahl für eine Förderung erreichen kann.

Projektträger & Förderquoten

Wer kann ein Projekt zur Förderung einreichen? Und wie hoch wäre eine mögliche Förderung?

Projektträger:innen können sowohl öffentliche Einrichtungen (z. B. Kommunen, Gemeinden, Ämter) als auch private Akteure sein. Dazu zählen etwa Vereine, Institutionen oder Unternehmen, sofern ihr Vorhaben einem öffentlichen bzw. gemeinwohlorientierten Interesse dient.

Öffentliche Träger sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB § 99) definiert.

Födersatz in %
Maßnahme/Projektart
Klimaschutz und Klimawandel-anpassung
Daseinsvorsorge und Lebensqualität
Regionale Wertschöpfung
Konzeption/Studien
40 %
40 %
40 %
Nicht investive Maßnahmen, Projektmanagement
40 %
40 %
40 %
Investive Maßnahmen, Projektmanagement
40 %
40 %
40 %
Mögliche Boni
Zuwendungsfähige Gesamtkosten liegen unterhalb von 125.000 €
+ 25 %
+ 10 %
+ 10 %
Modelhafte Maßnahmen
(siehe Kapitel E.3)
+ 10 %
+ 10 %
+ 10 %
Interkommunale Kooperation
(Mehrere Kommunen – mindestens 2 – wirken aktiv mit)
+ 5 %
+ 5 %
+ 5 %
Basisdienstleistungen der Daseinsvorsorge*
–
+ 15 %
–
Antragsunterlagen

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Info & Wissenswertes
An dieser Stelle haben wir einige wichtige Informationen zur Förderung zusammengestellt.
Rahmenbedingungen
  • die Mindestzuwendung beträgt bei öffentlicher Trägerschaft 10.000 €
  • die Mindestzuwendung beträgt bei privater Trägerschaft 5.000 €
  • die max. Zuwendungshöhe beträgt 250.000 € pro Projekt
  • die Zuschussquote beträgt mindestens 20%
  • es werden nur Projekte mit maximalen förderfähigen Kosten von bis zu 1,25 Mio. Euro gefördert
  • als Anschubfinanzierung können bei nicht-investiven Projekten Personal- und Betriebskosten maximal. 3 Jahre gefördert werden (nur bei Pilotprojekten)
Nicht förderfähig sind u.a. folgende Aspekte
  • kommunale Pflichtaufgaben 
  • laufende Kosten
  • tierbezogene Maßnahmen  
  • gestalterische Maßnahmen an öffentlichen und privaten Gebäuden (z.B. Reetdach Maßnahmen)
  • Investitionen in Bau und Betrieb von Wärmenetzen
  • Personal- und Betriebskosten außerhalb der Anschubfinanzierung von Pilotprojekten
Projektauswahl

In der AktivRegion Sachsenwald-Elbe bildet der Vorstand das zentrale Auswahlgremium. Das Gremium tagt 3-4 mal im Jahr und berät und beschließt über die eingereichten Projektanträge auf Grundlage der Projektbewertung mit den kernthemenbezogenen und den allgemeinen Projektauswahlkriterien.

Bei positiven Beschluss wird  der Förderantrag an das Landesamt (LLnL – Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landesentwicklung) zur Bewilligung in Lübeck eingereicht.

Umsetzung

Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Förderbescheid (Zuwendungsbescheid) des LLnL vorliegt. Auch Aufträge dürfen erst ab diesem Zeitpunkt vergeben werden.

Fördermöglichkeiten

Erfahren Sie hier, welche Fördermöglichkeiten die AktivRegion bietet – und welche weiteren Programme bei der Entwicklung im ländlichen Raum ebenfalls eine Rolle spielen können.