Grundbudget
Das sog. EU-Grundbudget ist der größe Fördertopf der AktivRegion Sachsenwald-Elbe. In der aktuellen Förderperiode 2023 – 2027 (+2) stehen der AktivRegion Sachsenwald-Elbe rund zwei Millionen Euro im Grundbudget zur Förderung von Projekten zur Verfügung.
Um eine Förderung über das Grundbudget erhalten zu können, muss das Projektvorhaben einen Beitrag zur Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie leisten. Hierbei muss das Projekt einem der fünf Kernthemen der AktivRegion Sachsenwald-Elbe zugeordnet werden.

Projektidee
Projektträger & Förderquoten
Antragsunterlagen
Auch bei uns geht es leider nicht ganz ohne Formulare und gesetzliche Grundlagen. An dieser Stelle finden alle Unterlagen.
Auf einen blick
An dieser Stelle haben wir die Basisinformationen zur Förderung zusammengestellt.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Förderdschungel.
Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie gerne persönlich!
Gemeinsam schauen wir, ob Ihr Vorhaben zu unserer Integrierten Entwicklungsstrategie passt und die Fördervoraussetzungen erfüllt. Ist das der Fall, startet die Konzeptionsphase: Sie konkretisieren Ihre Projektidee für den Förderantrage und planen die Kosten und die Finanzierung. Das Regionalmanagement unterstützt Sie dabei und prüft anhand klarer Kriterien, ob Ihr Projekt die nötige Punktzahl für eine Förderung erreichen kann.
Wer kann ein Projekt zur Förderung einreichen? Und wie hoch wäre eine mögliche Förderung?
Projektträger:innen können sowohl öffentliche Einrichtungen (z. B. Kommunen, Gemeinden, Ämter) als auch private Akteure sein. Dazu zählen etwa Vereine, Institutionen oder Unternehmen, sofern ihr Vorhaben einem öffentlichen bzw. gemeinwohlorientierten Interesse dient.
Öffentliche Träger sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB § 99) definiert.
Födersatz in % | |||
|---|---|---|---|
Maßnahme/Projektart | Klimaschutz und Klimawandel-anpassung | Daseinsvorsorge und Lebensqualität | Regionale Wertschöpfung |
Konzeption/Studien | 40 % | 40 % | 40 % |
Nicht investive Maßnahmen, Projektmanagement | 40 % | 40 % | 40 % |
Investive Maßnahmen, Projektmanagement | 40 % | 40 % | 40 % |
Mögliche Boni | |||
Zuwendungsfähige Gesamtkosten liegen unterhalb von 125.000 € | + 25 % | + 10 % | + 10 % |
Modelhafte Maßnahmen (siehe Kapitel E.3) | + 10 % | + 10 % | + 10 % |
Interkommunale Kooperation (Mehrere Kommunen – mindestens 2 – wirken aktiv mit) | + 5 % | + 5 % | + 5 % |
Basisdienstleistungen der Daseinsvorsorge* | – | + 15 % | – |
- die Mindestzuwendung beträgt bei öffentlicher Trägerschaft 10.000 €
- die Mindestzuwendung beträgt bei privater Trägerschaft 5.000 €
- die max. Zuwendungshöhe beträgt 250.000 € pro Projekt
- die Zuschussquote beträgt mindestens 20%
- es werden nur Projekte mit maximalen förderfähigen Kosten von bis zu 1,25 Mio. Euro gefördert
- als Anschubfinanzierung können bei nicht-investiven Projekten Personal- und Betriebskosten maximal. 3 Jahre gefördert werden (nur bei Pilotprojekten)
- kommunale Pflichtaufgaben
- laufende Kosten
- tierbezogene Maßnahmen
- gestalterische Maßnahmen an öffentlichen und privaten Gebäuden (z.B. Reetdach Maßnahmen)
- Investitionen in Bau und Betrieb von Wärmenetzen
- Personal- und Betriebskosten außerhalb der Anschubfinanzierung von Pilotprojekten
In der AktivRegion Sachsenwald-Elbe bildet der Vorstand das zentrale Auswahlgremium. Das Gremium tagt 3-4 mal im Jahr und berät und beschließt über die eingereichten Projektanträge auf Grundlage der Projektbewertung mit den kernthemenbezogenen und den allgemeinen Projektauswahlkriterien.
Bei positiven Beschluss wird der Förderantrag an das Landesamt (LLnL – Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landesentwicklung) zur Bewilligung in Lübeck eingereicht.
Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Förderbescheid (Zuwendungsbescheid) des LLnL vorliegt. Auch Aufträge dürfen erst ab diesem Zeitpunkt vergeben werden.